Werkstattordnung des Habitat Augsburg e. V.
v. 2.0.0 - Stand vom 13.07.2023
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Du darfst das Habitat nur zum Eigenbedarf nutzen!
§ 1 Nutzungszweck
- Die Nutzung des Habitat dient dem Eigenbedarf.
- Anderweitige Nutzung (z.B. gewerblich) bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Bezug auf Preise und Besteuerung und ist unaufgefordert zu melden.
Hör auf die Vereins-
mitglieder!
§ 2 Weisungsbefugnis
- Anweisungen des Vereins, seiner gesetzlichen Vertretung oder seiner Mitarbeiter:innen und Erfüllungsgehilf:innen (z.B. Fachberatung, Aufsichtsperson, etc.) sind unbedingt Folge zu leisten.
- Bei Nichtbeachtung von Anweisungen, Regeln oder Ordnungen kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht und/oder Nutzer:innen dauerhaft von der Nutzung der Werkstätten ausgeschlossen werden.
Arbeite ordentlich, sicher und mit Rücksicht auf andere!
§ 3 Verhalten
- Alle Nutzer:innen haben sich stets so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb der Werkstätten nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.
- Das Betreten des Werkstattbereichs unter Alkohol- oder Suchtmitteleinfluss ist strikt verboten.
Du brauchst eine Unterweisung und musst dich daran halten!
§ 4 Sicherheitsunterweisungen für Maschinen, Werkzeug und Gefahrstoffe
- Niemand arbeitet ohne Sicherheitsunterweisung im Habitat. Alle Nutzer:innen sind verpflichtet, sich für den sachgemäßen und sicheren Umgang mit Maschinen, Werkzeugen und Gefahrstoffen von einer/m Erfüllungsgehilf:in des Habitat unterweisen zu lassen.
- Art und Umfang der Unterweisung unterscheiden sich dabei je nach Nutzergruppe und werden durch den/die Erfüllungsgehilf:in festgelegt.
- Alle Nutzer:innen verpflichten sich, die erteilten Bedienungs- und Sicherheitshinweise und die schriftlichen Hinweise an den Maschinen einzuhalten und ihr Verhalten darauf abzustimmen.