Werkstattordnung des Habitat Augsburg e. V.

v. 2.0.0 - Stand vom 13.07.2023

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Du darfst das Habitat nur zum Eigenbedarf nutzen! 

§ 1 Nutzungszweck

  1. Die Nutzung des Habitat dient dem Eigenbedarf.
  2. Anderweitige Nutzung (z.B. gewerblich) bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Bezug auf Preise und Besteuerung und ist unaufgefordert zu melden. 

Hör auf die Vereins-
mitglieder!

§ 2 Weisungsbefugnis

  1. Anweisungen des Vereins, seiner gesetzlichen Vertretung oder seiner Mitarbeiter:innen und Erfüllungsgehilf:innen (z.B. Fachberatung, Aufsichtsperson, etc.) sind unbedingt Folge zu leisten.
  2. Bei Nichtbeachtung von Anweisungen, Regeln oder Ordnungen kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht und/oder Nutzer:innen dauerhaft von der Nutzung der Werkstätten ausgeschlossen werden.​

 

Arbeite ordentlich, sicher und mit Rücksicht auf andere!

§ 3 Verhalten

  1. Alle Nutzer:innen haben sich stets so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb der Werkstätten nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.
  2. Das Betreten des Werkstattbereichs unter Alkohol- oder Suchtmitteleinfluss ist strikt verboten.


Du brauchst eine Unterweisung und musst dich daran halten!

§ 4 Sicherheitsunterweisungen für Maschinen, Werkzeug und Gefahrstoffe

  1. Niemand arbeitet ohne Sicherheitsunterweisung im Habitat. Alle Nutzer:innen sind verpflichtet, sich für den sachgemäßen und sicheren Umgang mit Maschinen, Werkzeugen und Gefahrstoffen von einer/m Erfüllungsgehilf:in des Habitat unterweisen zu lassen.
  2. Art und Umfang der Unterweisung unterscheiden sich dabei je nach Nutzergruppe und werden durch den/die Erfüllungsgehilf:in festgelegt.
  3. Alle Nutzer:innen verpflichten sich, die erteilten Bedienungs- und Sicherheitshinweise und die schriftlichen Hinweise an den Maschinen einzuhalten und ihr Verhalten darauf abzustimmen.