Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



Herzlich Willkommen im Habitat!

Damit ein harmonisches und sicheres Arbeiten für alle Benutzer

unserer Werkstatt gewährleistet werden kann, bitten wir Dich, die

folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Das Habitat

Augsburg e.V. (i.F. Habitat) zu beachten.


Stand 07.11.2018

Jede Person, die die Werkstatt des Habitats betritt und/oder die Angebote des Habitats nutzt, erkennt die Benutzerordnung an und akzeptiert diese.



Benutzerordnung

1. Alle Nutzer/innen sind verpflichtet, sich für den sachgemäßen und sicheren Umgang mit den Maschinen und Werkzeugen

von der Fachberatung einweisen zu lassen. Sie verpflichten sich weiterhin, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise durch

die Fachberatung und die schriftlichen Hinweise an den Maschinen einzuhalten und ihr Verhalten darauf abzustimmen.

Die Fachberatung entscheidet, ob der/die Nutzer/in ausreichende Kenntnisse besitzt, um eine Maschine eigenständig zu

nutzen. Ist das nicht erfüllt, kann die Fachberatung die eigenständige Nutzung untersagen.

2. Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen des Habitats, z.B. die Nutzung der Räume, Maschinen und Werkzeuge erfolgt auf

eigene Gefahr.

3. Anweisungen des Vereins, seiner gesetzlichen Vertretung oder seiner Mitarbeiter/innen (Fachberatung, Aufsichtspersonen)

sind Folge zu leisten, andernfalls kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.

4. Alle Nutzer/innen haben sich stets so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt

wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.

5. Alle Nutzer/innen verpflichten sich, die gesamte Einrichtung, alle Anlagen und insbesondere die Maschinen und Werkzeuge

ordnungsgemäß zu behandeln und zweckgerichtet zu benutzen. Nutzer/innen haften für alle durch ihr Verschulden

verursachten Schäden. Schäden sind unseren Mitarbeiter/innen unverzüglich mitzuteilen.

6. Die Nutzung des Habitats dient dem Eigenbedarf. Gewerbliche Nutzung ist unaufgefordert zu melden und wird preislich

und steuerlich anders berechnet.

7. Die Nutzung des vom Habitat bereitgestellten Angebots unter Einfluss von Alkohol oder unerlaubten Drogen ist nicht

gestattet.

8. Das Herstellen von Gegenständen, deren Besitz oder Gebrauch gesetzlich verboten ist, mittels des durch das Habitat

bereitgestellten Angebots ist untersagt.

9. Sofern Nutzer/innen gegen die Benutzerordnung, AGB oder Anweisungen des Habitats bzw. eines gesetzlichen Vertreters

oder eines Erfüllungsgehilfen (Fachberater/in, Aufsichtsperson u.Ä.) verstoßen, können die Nutzer/innen von der weiteren

Nutzung ausgeschlossen werden.


Benutzerordnung für Kinder und Jugendliche

1. Kinder unter sechs Jahren dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder vergleichbarer Betreuung in

den Räumen aufhalten. Aufgrund des Vorhandenseins potentiell gefährlicher Maschinen und Werkzeuge sind die Betreuer

zu erhöhter Wachsamkeit verpflichtet und haben die Kinder ständig in ihrem unmittelbaren Zugriff zu behalten!

2. Voraussetzung für die Nutzung des vom Habitat bereitgestellten Angebots durch Minderjährige ist eine schriftliche

Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten.

3. Kinder unter 16 Jahren können sich nach Anmeldung und entsprechender Einweisung zusammen mit ihren

Aufsichtspersonen innerhalb der Werkstätten aufhalten und dort arbeiten.

4. Für den sicheren und sachgemäßen Umgang mit Maschinen und Werkzeugen sind alle Nutzer und deren

Aufsichtspersonen verpflichtet, sich von der Fachberatung einweisen zu lassen.

5 Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen mit schriftlicher Einverständnis der Erziehungsberechtigten alleine in der

Werkstatt arbeiten.

6. Die Fachberatung entscheidet von Fall zu Fall, an und mit welchen Werkzeugen und Maschinen das Kind/der Jugendliche

arbeiten darf.

7. Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Kinder arbeiten auf eigene Gefahr.

8. Der Aufenthalt in der Werkstatt ist bis zum Alter von 14 Jahren bis 20:00 Uhr, bis 16 Jahre bis 22:00 Uhr und bis 18 Jahre

bis 24:00 Uhr gestattet.


Haftung

1. Das Habitat Augsburg e.V. haftet nicht für Personen- und Sachschäden.

2. Das Habitat haftet nicht für Schäden, die durch Verstöße gegen diese AGB oder durch Zuwiderhandlungen gegen die

Anweisungen des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Mitarbeiter (Fachberater/innen, Aufsichtspersonen

u.ä.) oder durch unsachgemäße Benutzung der Einrichtung/Anlagen (insbesondere ihrer Geräte, Maschinen und

Werkzeuge u.ä.) entstanden sind.

3. Bei einfach fahrlässigen Vertragsverletzungen haftet der Verein als Träger nur, wenn es sich um eine für die

Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht handelt.

4. Etwaige behauptete Ansprüche sind unverzüglich gegenüber dem Verein geltend zu machen.

5. Für die Lagerung von Gegenständen wird keine Haftung übernommen.